Der Vorkurs gelingt nur als gemeinsames Projekt von Kita und Grundschule. Kita- und Schulleitung verankern ihn in der Konzeption, wählen geeignetes Personal aus, sorgen für dessen Fortbildung, kommen ihren Meldepflichten nach und organisieren die beiden Vorkursanteile jährlich gemeinsam.
Das pädagogische Personal der Kita führt die Sprachstandserhebungen bis zum 31. Januar durch, erkennt Auffälligkeiten früh, stellt die nötigen Erklärungen für die Grundschule aus, bereitet die Elterngespräche vor der schulischen Erhebung vor und holt alle erforderlichen Einwilligungen ein — insbesondere für den Fachdialog zwischen Kita und Schule, ohne den kein kindbezogener Austausch stattfinden darf.
Der Jahresablauf folgt einem festen Fahrplan: Im Herbst des vorletzten Kitajahres übermittelt die Kommune Kinderdaten an die Grundschule, die die Eltern anschreibt. Bis 31. Januar läuft die Sprachstandserhebung in der Kita, im Februar/März die an der Grundschule. Ab Februar startet der Kita-Anteil des Vorkurses. Im letzten Kitajahr kommt der Schulanteil dazu; im Winter und März folgen Informationsschreiben und Schulanmeldung.
Zum Nachlesen · Vertiefung nach den Original-Folien (56–60)
Kapitel 2Aufgaben von Kita- und Schulleitung
- Verankerung des Vorkurs Deutsch als Kooperationsaufgabe von Kita und Schule in der Konzeption.
- Auswahl und Einsatz geeigneter Fach- und Lehrkräfte für den Vorkurs.
- Sicherstellung von deren Weiterqualifizierung durch Inanspruchnahme der Fortbildungsangebote zum Vorkurs.
- Wahrnehmung der Meldepflichten über die Vorkurs-Teilnahme.
- Gemeinsame jährliche Organisation der beiden Vorkurs-Anteile.
- Organisation des schulischen Anteils durch die Schulleitung.
Kapitel 3Aufgaben des pädagogischen Personals in der Kita
- Sprachstandserhebungen bei allen Kindern im vorletzten Kitajahr bis 31. Januar.
- Früherkennung etwaiger Auffälligkeiten der Sprachentwicklung und ggf. Einbeziehung eines Fachdienstes mit Elterneinwilligung.
- Ausstellung der Erklärungen zur Vorlage an der Sprengelgrundschule bis 31. Januar.
- Durchführung der Elterngespräche vor der Sprachstandserhebung an der Grundschule und Einholen aller benötigten Einwilligungen.
- Alltagsintegrierte Sprachbildung für alle Kinder und Einbezug der Eltern.
- Einschulungsgespräche mit den Eltern aller Kinder im letzten Kitajahr.
Kapitel 4Verfahrensschritte — vorletztes Kindergartenjahr
Achtung Sprengel-Unterscheidung: „Grundschule (Sprengel-Kind)" ist die Grundschule am Wohnort des Kindes — sie ist für BaSiS und die Vorkurs-Verpflichtung zuständig. „Grundschule (Sprengel-Kita)" ist die Kooperationsgrundschule der Kita — mit ihr läuft der Vorkurs selbst. Beide können, müssen aber nicht identisch sein (siehe Glossar „Sprengelgrundschule").
| Zeitpunkt | Von | An | Was |
|---|---|---|---|
| Bei Aufnahme des Kindes | Eltern | Kita & Schule | Einverständnis mit der Kita-Konzeption (Bildungs- und Betreuungsvertrag) — Grundlage der Bevollmächtigung für die Vorkurs-Kooperation |
| Bis 10.09. | Kommune | Grundschule (Sprengel-Kind) | Namen, Meldeadressen, Geburtsdaten der Kinder im relevanten Alter |
| Mitte Sept./Okt. | Grundschule (Sprengel-Kind) | Alle Eltern der Alterskohorte | Info-Brief „Informationen für Erziehungsberechtigte zur Sprachstandserhebung" |
| Ab Okt. | Eltern von Kindern mit sonderpäd. Förderbedarf/Behinderung/SES | Grundschule (Sprengel-Kind) | Antrag auf Befreiung vom Sprachscreening (formlos) |
| Ab Nov. | Grundschule (Sprengel-Kind) | s. o. | Formular „Befreiung von der Teilnahme an BaSiS" — wenn Antrag bewilligt |
| Bis 31.01. | Kita | Eltern ohne Förderbedarf nach SISMIK/SELDAK | „Erklärung der Kita zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule" |
| Bis 31.01. | Eltern, die in Vorkurs-Besuch und Fachdialog einwilligen | Kita | „Einwilligung der Eltern in den Fachdialog" (offizielles Formular) |
| Jan. | Grundschule (Sprengel-Kind) | Eltern ohne vorgelegte Erklärung + Eltern von Kindern mit Förderbedarf | „Einladung zur gesetzlichen Sprachstandserhebung" (BaSiS) |
| Nov. bis März | Eltern ohne Förderbedarf | Grundschule (Sprengel-Kind) | Vorlage der Kita-Erklärung „kein Förderbedarf" |
| Bis Mitte Feb. | Kita | Grundschule (Sprengel-Kita) | Liste zur Meldung der neu am Vorkurs teilnehmenden Kinder (mindestens Anzahl, siehe Themenblock 4, Kapitel 7) |
| Bis Mitte Feb. | Kita | Jugendamt | Optional, nur nach Absprache: Liste der Vorkurskinder (nur Anzahl) |
| Ab Mitte März | Grundschule (Sprengel-Kind) | Eltern mit BaSiS-Förderbedarf | Bescheid „Verpflichtung zum Besuch einer Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch" |
| Ab Mitte März | Grundschule (Sprengel-Kind) | Eltern ohne BaSiS-Förderbedarf | „Mitteilung zum Ergebnis der Sprachstandserhebung" |
| Ab Mitte März | Grundschule (Sprengel-Kind) | Schulamt | Anzahl der Kinder mit Besuchs- und Sprachförderpflicht (ohne Namen) |
| Ab Februar bis Ende letztes Kitajahr | Kita | — | Organisation und Durchführung des Kita-Anteils VKD |
| Ende vorletztes bis Ende August | Kita | Eltern mit BaSiS-Förderbedarf | „Bestätigung über Aufnahme eines Kindes und Kenntnis über Besuchs- und Sprachförderpflicht" |
| Bis Anfang September | Eltern mit Besuchs- und Sprachförderpflicht | Grundschule (Sprengel-Kind) | Vorlage der Bestätigung als Nachweis |
Kapitel 5Verfahrensschritte — letztes Kindergartenjahr
| Zeitpunkt | Wer | Was |
|---|---|---|
| Ab letztem Kitajahr | Grundschule (Sprengel-Kita) | Durchführung des schulischen Vorkursanteils, in Kooperation mit der Kita |
| Bis September | Eltern (falls Kind bisher keine Kita besuchte) | Nachweis über einen Kitaplatz ist der Grundschule (Sprengel-Kind) vorzulegen |
| 1. Oktober bis letzter Schultag vor Sommerferien | Kita | Erfassen der Fehltage verpflichteter Kinder in Kita und Kita-Vorkurs |
| 1. Oktober bis letzter Schultag vor Sommerferien | Grundschule (Sprengel-Kita) | Erfassen der Fehltage verpflichteter Kinder im schulischen Vorkursanteil |
| Bei mehr als 30 Fehltagen (kombiniert) | Kita | Meldung der Fehlzeitentabelle an die Grundschule (Sprengel-Kind) — die den Verpflichtungsbescheid erlassen hat |
| — | Grundschule (Sprengel-Kind) | Anhörung der Eltern und ggf. Meldung von Verstößen an die Kreisverwaltungsbehörde |
| Winter | Schule | Informationsschreiben an die Eltern zur Schulanmeldung |
| März | Schule | Schulanmeldung |
Kapitel 6Personalauswahl — Kompetenzprofil für Vorkurs-Pädagog:innen
Die Qualität des Vorkurses hängt entscheidend vom Einsatz qualifizierter Pädagog:innen ab, die diese Aufgabe gerne, freiwillig und möglichst längerfristig übernehmen. Empfohlen wird eine Übertragung für drei bis fünf Jahre — ein häufiger Personalwechsel geht zulasten von Qualität und Tandem-Kooperation.
Das Kompetenzprofil (nach den Vorgaben der BayBL, Kap. 4.C) umfasst:
- sprachtheoretische, interkulturelle, Beobachtungs- und pädagogische Fachkompetenz,
- Organisations- und Methodenkompetenz,
- Sozialkompetenz,
- Reflexions- und Innovationskompetenz.
Kapitel 7Rechtsgrundlagen der Elternzustimmung
Für die kindbezogene Kooperation der Tandempartner ist die Zustimmung der Eltern in zwei rechtlich unterschiedlichen Schritten nötig:
a) Bevollmächtigung der Schule für die Bildungsarbeit mit dem Kind: Die Bildungs- und Erziehungsverantwortung der Kita ist ein von den Eltern übertragenes Recht, das im Bildungs- und Betreuungsvertrag verankert wird. Damit auch die Schule für Kontakte mit Kindergartenkindern bevollmächtigt ist, braucht es in der Kita-Konzeption einen Passus, der das Angebot „Vorkurs Deutsch 240" und dessen kooperative Durchführung mit der Schule hinreichend konkret beschreibt (Formulierungsvorschlag in Modul C).
b) Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog: Der Austausch der Tandempartner über ein Vorkurskind ist nur mit schriftlicher, freiwilliger Einwilligung der Eltern gestattet. Einzuholen ist sie von der Kita, mit dem bayernweit eingeführten Vordruck „Einwilligung der Erziehungsberechtigten in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule über das Kind" (verfügbar in 17 Sprachen, stmas.bayern.de).
- Geltungsdauer: ca. 2,5 Jahre — bis zum Ende des 1. Schuljahres, da die Einwilligung die Vorkurszeit und die Übergangsbegleitung des Kindes umfasst. Kopien gehen an Eltern und Grundschule.
- Reichweite: Eine erteilte Einwilligung erlaubt den regelmäßigen Austausch über die sprachliche Entwicklung, die Übermittlung ausgefüllter Beobachtungsbögen (SISMIK, SELDAK, PERIK) und die Meldung der Vorkurskinder mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Familiensprache(n).
- Vor jedem konkreten Fachdialog ist trotz der langen Geltungsdauer eine mündliche Aktualisierung mit den Eltern erforderlich. Ein Austausch über besondere Ereignisse im Leben des Kindes (z. B. familiäre Krisen) bedarf zusätzlich einer vorherigen gesonderten Absprache mit den Eltern.
- Willigen Eltern in die Vorkursteilnahme, aber nicht in den Fachdialog ein, nimmt das Kind trotzdem am Vorkurs teil — die Meldung an die Grundschule erfolgt dann anonymisiert (z. B. als „Kind 1"), ein personenbezogener Austausch ist nur in Anwesenheit der Eltern zulässig.
Kapitel 8Qualitätsentwicklung im Tandem
Gegenseitige Hospitation ist grundlegend für eine gute Tandem-Kooperation: Vorkurslehrkräfte, die vor Beginn des schulischen Anteils im Kita-Vorkurs hospitieren, lernen ihre künftigen Vorkurskinder und deren Lernausgangslage kennen; umgekehrt erleichtern Hospitationen der Kita-Pädagog:innen im schulischen Vorkurs den Austausch über wirksame Methoden.
Mitarbeit in lokalen Netzwerken: Wo eine Grundschule mit mehreren Kitas kooperiert (oder umgekehrt), ist ein lokales Netzwerk aller beteiligten Einrichtungen wichtig für gemeinsame, qualitativ hochwertige Vorkurskonzepte. Ein Koordinierungsteam initiiert und moderiert die Netzwerkarbeit — idealerweise übernehmen Jugend- und Schulamt diese Funktion gemeinsam, ggf. unter Einbeziehung eines Kita-Schule-Tandems.