Der schulische Vorkursanteil wird vom zuständigen Schulamt eingerichtet und von der Schulleitung vor Ort organisiert. Eine Gruppe umfasst maximal 12 Kinder: alle durch BaSiS verpflichteten Kinder sowie — bei freien Plätzen — Kinder mit SISMIK-/SELDAK-Empfehlung, die freiwillig teilnehmen möchten.
Durchgeführt wird der Vorkurs von Grundschullehrkräften, Förderlehrkräften oder weiterem qualifizierten Personal (Substitutionskräften). Er startet mit dem neuen Schuljahr, umfasst 120 Stunden in drei Einheiten à 45 Minuten pro Woche und kann — wie der Kita-Anteil — auch draußen oder bei Ausflügen stattfinden (dann mit einer zweiten Aufsichtsperson). Ort und genaue Zeiten stimmen Kita und Schule miteinander ab; für die Eltern besteht in dieser Zeit weiterhin Kitagebührenpflicht, auch bei einer Verpflichtung.
Für verpflichtete Kinder ist die Teilnahme nicht abwählbar, eine kurze Dokumentation der Termine ist Pflicht; Fehlgründe werden nicht erfasst, ein Fehltag zählt — unabhängig davon, ob er in Kita oder Schule anfällt — nur einmal.
Lehrkräfte erteilen den Vorkurs im Rahmen ihrer regulären Unterrichtsverpflichtung; Vor- und Nachbereitung entsprechen einer normalen Unterrichtsstunde, Anrechnungsstunden gibt es nicht. Fahrten zur Kita können über die Regierungen erstattet werden (RK-Formulare).
Zum Nachlesen · Vertiefung nach den Original-Folien (50–55)
Kapitel 2Bildung der Vorkursgruppe — Zuständigkeiten und Teilnehmende
Die Einrichtung der schulischen Vorkursgruppe erfolgt durch das zuständige Schulamt, die Organisation vor Ort durch die Schulleitung. Eine Gruppe umfasst maximal 12 Kinder.
Teilnehmen:
- alle Kinder, die gemäß BaSiS einen Sprachförderbedarf aufweisen und von der Grundschule zum Kita-Besuch und zur VKD-Teilnahme verpflichtet wurden;
- Kinder mit weniger gravierendem Förderbedarf, die zwar keine BaSiS-Verpflichtung erhalten haben, aber nach SISMIK/SELDAK eine Vorkurs-Empfehlung — sie können freiwillig teilnehmen, wenn Plätze frei sind.
Kapitel 3Wer führt durch, wo, wie oft?
Durchgeführt wird der schulische Vorkurs von Grundschullehrkräften, Förderlehrkräften oder weiterem qualifizierten Personal (sog. Substitutionskräften). Ort und Organisation stimmen die Durchführenden in eigener Zuständigkeit ab; an einem Standort können mehrere Kitas beteiligt sein.
Der schulische Anteil beginnt im letzten Kitajahr und umfasst insgesamt 120 Stunden; die Verteilung der Stunden kann flexibel gestaltet werden.
Kapitel 4Ort und Zeit des schulischen Vorkurses
- 3 Vorkurs-Einheiten pro Woche à 45 Minuten, Start mit dem neuen Schuljahr.
- Die Schule legt die Zeiten in Absprache mit der Kita fest.
- Es gelten dieselben Empfehlungen wie für den Kita-Anteil: Der Vorkurs kann in der Natur (Wald, Garten) oder als Besuch von Bibliotheken, Theatern, Bauernhöfen, der Feuerwehr etc. stattfinden — dann ggf. mit einer zweiten Aufsichtsperson.
- Der schulische Vorkurs kann innerhalb wie außerhalb der Buchungszeiten der Kinder stattfinden. Für die Eltern besteht während dieser Zeit weiterhin Kitagebührenpflicht — auch bei einer Verpflichtung zur Teilnahme, da der Vorkurs ein Kita-Angebot in Kooperation mit der Schule bleibt.
- Kita, Schule und Eltern stimmen den Transport der Kinder zwischen Kita und Schule gemeinsam ab.
Kapitel 5Teilnahme- und Dokumentationspflicht
Ist ein Kind verpflichtet, muss es am schulischen Vorkurs teilnehmen — die Eltern können es nicht abmelden. Eine kurze Dokumentation, wann die Einheiten stattgefunden haben, ist erforderlich.
Fehltage von Kindern mit Besuchs- und Sprachförderpflicht werden verbindlich dokumentiert; der Fehlgrund wird nicht erfasst. Wichtig: Ein Fehltag in der Kita und/oder im schulischen Anteil zählt nur einmal — Kita und Schule führen keine getrennten Fehltagskonten.
Kapitel 6Arbeitszeitberechnung für Lehrkräfte
Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal erteilen die Vorkurse im Rahmen ihrer bestehenden Unterrichtsverpflichtung. Die erforderliche Vor- und Nachbereitungszeit entspricht der einer regulären Unterrichtsstunde; Anrechnungsstunden für die Durchführung der Vorkurse werden nicht gewährt.
Für Fahrten des schulischen Personals in die Kitas ist eine Kostenerstattung möglich (RK-Formulare auf der Homepage der Regierungen).